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Jahreshauptversammlung

Erschienen in Neues aus den Ortsvereinen von Gustav 18 Februar, 2013

Datum: 

Sonntag, 3. März 2013 - 17:00 bis 19:00

Dieses Jahr steht eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung. Darüber können wir nur abstimmen, wenn wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Daher ist es wichtig und notwendig, dass Du kommst.

Tagesordnung

1. Andacht

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Satzungsänderung

4. Bericht des Vorsitzenden

5. Bericht des Rechners

6. Bericht der Kassenprüfer/innen

7. Entlastung des Vorstandes

8. Wahlen

  • Stellvertretende/r Vorsitzende/r (für 1 Jahr)
  • Schriftführer/in (für 3 Jahre)
  • Beisitzer/in (für 3 Jahre)
  • Dekanatsjugendvertreter/in und Stellvertreter/in (für 2 Jahre)
  • 2-3 Kassenprüfer/innen (für 1 Jahr)
  • Beisitzer/in im Kreisvorstand (für 3 Jahre)

9. Verschiedenes

Mit einem gemütlichen Beisammensein bei einem kleinen Imbiss klingt die
Veranstaltung aus.

 

Info zur Satzungsänderung

Redaktionelle Änderungen
 

Wegen des besseren Verständnisses wurden Sätze umgestellt oder neu formuliert. Aus dem gleichen Grund wurde die Reihenfolge einiger Paragrafen oder Absätze geändert.

Inhaltliche Änderungen

§ 2 Abs. 1: Die vom CVJM-Gesamtverband neu formulierte Zusatzerklärung zur Pariser Basis wurde aufgenommen.

§ 4: Die „passiven“ Mitglieder wurden umbenannt in „fördernde“ Mitglieder, um Verwechslungen mit dem passiven und aktiven Wahlrecht auszuschließen.

§§ 5, 9 u. 10: Der Mitarbeiter/innenkreis versammelt sich zur Mitarbeiter/innen­besprechung. Dieses Gremium wurde also auch so benannt.

§ 7 Abs. 1: Die Beschlussfähigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung wurde von einem Drittel auf ein Viertel der wahlberechtigten aktiven Mitglieder herabgesetzt.

§ 8 Abs. 1: Für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung reicht künftig der Antrag eines Viertels der wahlberechtigten aktiven Mitglieder (seither ein Drittel).

§ 11 Abs. 1 u. 4: Unter Ziffer 5 wurde der Begriff „ordentliche“ Beisitzer aufgenommen, da in Absatz 4 die Möglichkeit geschaffen wurde, zusätzliche außerordentliche Beisitzer für die Dauer eines Jahres zu wählen. Ein Schnupperangebot für Jüngere.

§ 13 Abs. 3: Als Geschäftsjahr wurde das Kalenderjahr festgelegt.