Zum Inhalt fortfahren


Teilnahmebedingungen

Teilnahme – und Reisebedingungen für Freizeiten des

CVJM Kreisverbandes Starkenburg:

Um die bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, wird auf die weiblichen Bezeichnungen in den Teilnahme – und Reisebedingungen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Formulierungen beziehen sich gleichermaßen auf Männer und Frauen. Dies gilt in gleicher Weise auch für das Anmeldeformular. Der CVJM Kreisverband Starkenburg wird im folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet.

Anmeldung und Vertragsabschluss

Das Freizeitangebot richtet sich an Mitglieder des CVJM, deren Angehörige und deren Freunde, sofern für das
jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Die Anmeldung muss
auf dem Vordruck des Freizeitprospektes erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem/einer
Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit der Anmeldung wird ein Vertrag rechtskräftig, maßgebliche
Bedingungen dafür sind die Freizeitausschreibungen und dessen Teilnahmebedingungen. Die Anmeldung bitte an die
jeweilige Gruppen- oder Freizeitleitung weitergeben.

Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung ist die angegebene Anzahlung unverzüglich fällig und auf das angegebene Konto zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Freizeit erfolgt sein.

Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmende kann vor Beginn von der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für
den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Freizeitleitung. Tritt der Teilnehmende zurück
oder ohne Rücktrittserklärung eine Freizeit nicht an, so können vom Veranstalter angemessene Entschädigungen für
bereits entstandene Kosten verlangt werden. Dies ist auch pauschaliert möglich. Bei einem Rücktritt zwischen dem 42. und
22. Tag vor der Freizeit sind 40 % des Preises, zwischen dem 21. Tag und Beginn der Freizeit 70 % des Reisepreises zu
zahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, entstandenen Kosten gegen die bereits geleistete Anzahlung zu verrechnen.
Der Teilnehmende kann mit Zustimmung der Freizeitleitung durch eine geeignete Ersatzperson vertreten werden.

Rücktritt durch den Veranstalter
Für die Freizeit gilt eine einheitliche, bis acht Wochen vor Startbeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl von 18
Personen. Wird diese nicht erreicht, erhält der Teilnehmende den eingezahlten Beitrag unverzüglich in voller Höhe
zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht

Foto- und Filmaufnahmen

Während der Freizeit werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht, die potentiell für Zwecke der Berichterstattung innerhalb des CVJM Kreisverband Starkenburg und zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Auf der Anmeldung muss diesem separat zugestimmt werden.

Haftung und Haftungsbegrenzung

Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung nach der gültigen Rechtslage von der Freizeit aber nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, auch dann nicht, wenn die
Freizeitleitung an diesen Leistungen (z.B. Veranstaltungen, Ausflügen, …) teilnimmt.
Die Haftung des Veranstalters ist  gleich aus welchem Rechtsgrund  der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen
Teilnehmendenpreis von der Freizeit, soweit eine Schädigung eines Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird, oder der Veranstalter für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein
wegen des Verschuldens eines Fremdleistungsveranstalters verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist in so
weit beschränkt, in wie weit gesetzliche Vorschriften auf Fremdleistungen anzuwenden sind und somit deren Haftung
ebenfalls beschränkt ist.

Freizeitordnung

Minderjährige Teilnehmer unterliegen der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Alle Teilnehmer haben den Weisungen
der Mitarbeitenden Folge zu leisten.
Zu Beginn der Veranstaltung ist der vollständig ausgefüllte Freizeitpass an die Gruppenleiter zu übergeben.
Waffen, Feuerwerkskörper oder sonstige gefährliche Gegenstände sind, ebenso wie der Besitz und der Konsum von Drogen,
auf der Freizeit verboten. Die Haus-/Platzordnung der Veranstaltungsgebäude ist für alle Teilnehmer bindend. Die
Leitung der Freizeit ist berechtigt, weitere Einschränkungen vorzunehmen (z.B. Verbot von Alkohol) und bei groben Verstößen Teilnehmer auf deren Kosten abholen zu lassen.


Teilnahmebedingungen während der Corona-Pandemie

Weitere Informationen zur Durchführung der Sommerfreizeit `22 finden Sie
auf: https://www.cvjm-kreisverband-starkenburg.de

Datenschutz

Mit der Anmeldung stimmen Sie unseren Datenschutzerklärungen zu. Die Datenschutzerklärung finden Sie auf: https://www.cvjm-kreisverband-starkenburg.de/datenschutzerklaerung